Als Steuerberatungsgesellschaft sind wir an die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) berufsrechtlich gebunden.Der Gebührenrahmen wird hierbei nach Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung mit dem Mandanten individuell festgelegt.Sofern dies nach der StBGebV erlaubt ist, kann für einzelne Aufträge auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
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letzte Aktualisierung 28.03.2013
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