Wenn ein Betrieb von Kurzarbeit betroffen ist, muss zunächst die Arbeitszeit und damit einhergehend der Vergütungsanspruch wirksam herabgesetzt werden; dies kann der Arbeitgeber nicht einseitig vornehmen, vielmehr bedarf es einer wirksamen Rechtsgrundlage.


Dieses Video stammt aus dem Youtube Kanal des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V., der unter diesem Link erreichbar. Dort werden sukzessive weitere Videos zur Corona-Krise eingestellt.

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