Für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gelten zwei Voraussetzungen:
1. Die wirtschaftliche Krise des Unternehmens beruht auf der Pandemie.
2. Es muss Aussichten für einen Weiterbetrieb des Unternehmens nach der Krise geben.

Prof. Dr. Volker Römermann erläutert in diesem Podcast diese beiden Voraussetzungen und deren Bedeutung für betroffene Unternehmen.

Experte: Dr. Volker Römermann, Rechtsanwalt, Hannover

Teil 1

Teil 2


Dieses Video stammt aus dem Youtube Kanal des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V., der unter diesem Link erreichbar. Dort werden sukzessive weitere Videos zur Corona-Krise eingestellt.

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