In diesem Podcast erläutert Prof. Dr. Volker Römermann den Art. 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID19-Pandemie im Veranstaltungs – und Vertragsrecht vom 15.05.2020: Gutschein für Freizeitveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen. Was bedeutet dieser Gesetz für den Veranstalter, was für den Verbraucher und die individuelle Zumutbarkeit?

Experte: Dr. Volker Römermann, Rechtsanwalt, Hannover


Dieses Video stammt aus dem Youtube Kanal des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V., der unter diesem Link erreichbar. Dort werden sukzessive weitere Videos zur Corona-Krise eingestellt.

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