Hier finden Sie Informationen zu Elektronischen Kassensystemen

Ab 1.Oktober 2020 müssen Kassenbons zusätzlich noch die folgenden Angaben ausweisen:

  • Transaktionsnummer im Sinne der Kassensicherungsverordnung
  • die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssytems oder des Sicherheitsmoduls
  • den Beginn und das Ende des Verkaufsvorgangs
  • den Signaturzähler
  • einen Prüfwert

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