Für die von den aktuellen Schließungsentscheidungen betroffenen Unternehmen,

Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen stellt der Bund außerordentliche Wirtschaftshilfen bereit.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird. Inwieweit andere, die indirekt durch die Einschränkungen betroffen sind, ebenfalls Unterstützungsmaßnahmen erhalten, wird noch zeitnah geklärt. Unabhängig hiervon bliebt aber die Möglichkeit der Überbrückungshilfen 2.

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