Überbrückungshile 3 mit Neustart für Soloselbstständige

Die bisherige Überrückungshilfe wird bis zum 30.Juni 2021 verlängert und erweitert, dabei wird zusätzlich eine Neustarthilfe für Soloselbstständige eingeführt.
Die Grundstruktur der Überbrückungshilfe als branchenoffenes Zuschussprogramm zu den festen betrieblichen Kosten (Fixkosten) bleibt erhalten, die bis zum Jahresende laufende Überbrückungshilfe 2 wird nun als Überbrückungshilfe 3 bis Ende Juli 2021 verlängert und erweitert.

Weiter Informationen zur Überbrückungshilfe finden sie im Verlinkten PDF.

Den Link zur pdf finden Sie:

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